Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Für alle Angebote, Abschlüsse und Lieferungen gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit der Auftragserteilung gelten diese als anerkannt. Hiervon abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn diese mit uns vereinbart und schriftlich bestätigt wurden.

1.Vertragsabschluß

Angebote die wir unseren Kunden unterbreiten, dienen lediglich der Vertragsanbahnung und sind unverbindlich, es sei denn, sie sind schriftlich als verbindlich erklärt. Die Bestellung durch den Kunden ist zusätzlich ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages, das ihn für die Dauer von 10 Tagen ab Zugang der Bestellung bei uns bindet.

2. Preise

2.1 Sämtliche Preise, mit Ausnahme der Porti, sind Nettopreise. Die gesetzliche Mehrwertsteuer hat der Kunde in der jeweiligen Höhe zusätzlich zu entrichten.

2.2 Die Rechnungsbeträge sind sofort nach Zustellung der Rechnung ohne Abzug fällig.

2.3 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

3. Porti

Porti sind grundsätzlich vor Versandbeginn zu zahlen.

4. Versand- und Lieferbedingungen

4.1 Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Wir nehmen den Versand mit der gebotenen Sorgfalt vor, haften jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Ware ist nach den jeweiligen Bedingungen des Transportführers versichert.

4.2 Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich geschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.

4.3 Geraten wir mit unseren Leistungen in Verzug, so ist uns zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. §361 BGB bleibt unberührt. Ersatz des Verzugschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes Eigenleistung ausschließlich Vorleistung, Material und Porto verlangt werden.

4.4 Betriebsstörungen - sowohl in unserem Betrieb als auch in dem eines Zulieferers – insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.

4.5 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer, gegen den Auftraggeber zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen, unser Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftragsgeber tritt seine Forderung aus der Weiterveräußerung hierdurch an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Uns steht, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, an den von ihm angelieferten Adressen, Manuskripten, Filmen, Rohmaterialien sowie sonstigen Gegenständen ein Zurückhaltungsrecht gem. § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.

5. Beanstandungen

5.1 Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie die zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Versandfreigabe auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt , die erst in dem sich an die Versandfreigabe anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten.

5.2 Beanstandungen sind, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, nur innerhalb einer Woche nach Versandbeginn oder Empfang der Ware zulässig.

5.3 Bei berechtigten Beanstandungen sind wir nach unserer Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Nettoauftragswertes, es sei denn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt uns oder unserem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, soweit eine Ersatzpflicht aufgrund positiver Vertragsverletzung entsteht, es sei denn, uns fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Sie bleibt jedoch bestehen, wenn die Zusicherung einer Eigenschaft das Ziel hatte, den Auftraggeber vor dem Mangelfolgeschaden zu schützen.

5.4 Mängel eines Teils der versandten/gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.

6. Verwahren, Versicherung

6.1 Vom Auftraggeber beschafftes Material ist frei Haus zu liefern. Der Eingang wird bestätigt, ohne dass wir Gewähr für die Richtigkeit der angelieferten Ware übernehmen, im übrigen hat der Auftraggeber bei der Gestellung des Materials den notwendigen Zuschuss und Ausschuss kostenlos im handelsüblichen Rahmen zu stellen.

6.2 Sollten die vorstehend genannten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.

7.Erfüllungsort und Gerichtsstand

7.1Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist Augsburg, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des HGB ist.

7.2 Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Königsbrunn, den 01.01.1995